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Verfahren gegen Chefarzt eingestellt, sämtliche Vorwürfe widerlegt

Foto_Dr. Horber_News_16.12.14

Die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat am 15. Dezember bekannt gegeben, dass das Verfahren gegen den Chefarzt des Liechtensteinischen Landesspitals, Dr. Fritz Horber, eingestellt wurde. Die entsprechende Information der Staatsanwaltschaft findet sich am Ende dieser Meldung.

Für das Landesspital ist der Entscheid der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, wichtig und eine Bestätigung der bisherigen Abklärungen. Chefarzt Dr. Horber wird vollumfänglich und endgültig von den Vorwürfen der aktiven Sterbehilfe entlastet, sämtliche Punkte wurden widerlegt. Bereits eine erste interne Prüfung durch das Landesspital hatte alle Vorwürfe entkräften können. Ein zweites externes unabhängiges Gutachten, welches durch den Stiftungsrat in Auftrag gegeben wurde, ergab ebenfalls volle Entlastung des Chefarztes von den Sterbehilfevorwürfen. Nun bestätigt auch das dritte Gutachten – jenes unabhängig durch das Landgericht in Auftrag gegebene – die Haltlosigkeit dieser Anschuldigungen. Die drei Gutachten sagen übereinstimmend aus, dass in allen Fällen die Morphiumabgabe in sachgerechter Weise erfolgte. Sie führte in keinem der Fälle zum Tod.

Obwohl die Vorwürfe klar falsch und ungerechtfertigt waren, hat dieser Vorfall zu einer gewissen Verunsicherung geführt. Deshalb sind wir natürlich erleichtert, dass nun auch seitens der Staatsanwaltschaft Klarheit besteht und die entlastenden Fakten, wie sie dem Landesspital bereits vorliegen, eindeutig bestätigt worden sind.

Weitere Informationen:
Dr. Michael Ritter, Stiftungsratspräsident, ritter@ritterlaw.li, 00423 239 73 73
Daniel Derungs, Spitaldirektor, daniel.derungs@landesspital.li, 00423 235 44 22

Pressemitteilung der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft

Landesspital: Verfahren eingestellt:

Aufgrund der erstmals am 11.09.2014 erhobenen Vorwürfe, im Liechtensteinischen Landesspital werde durch Verabreichung zu hoher Dosen von Morphium, teilweise auch in Kombination mit anderen Medikamenten, „aktive Sterbehilfe“ geleistet, wurden von der Staatsanwaltschaft gegen den Chefarzt des Liechtensteinischen Landesspitals und unbekannte Täter Vorerhebungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB, der Tötung auf Verlangung nach § 77 StGB und der Mitwirkung am Selbstmord nach § 78 StGB geführt. Es wurden insgesamt 11 Fälle untersucht. Im Rahmen der Vorerhebungen wurden die Krankenakten beigeschafft und der Anzeiger als Zeuge sowie der Chefarzt als Verdächtiger vernommen. Sodann wurde von der zuständigen Untersuchungsrichterin der allgemein beeidete, gerichtlich zertifizierte Sachverständige und Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin Univ. Prof. Dr. Rudolf Likar aus Klagenfurt zum Sachverständigen bestellt. Dieser führt in seinem am 11.12.2014 beim Landgericht eingelangten Gutachten aus, dass in allen 11 Fällen die Behandlung mit Morphium indiziert war und nach geltenden medizinischen Standards durchgeführt wurde. Nach dem Gutachten wurde Morphium in keinem Fall in einer Dosierung abgegeben, die die palliative Notwendigkeit überstiegen hat. Auch die Abgabe zusätzlicher Medikamente ist lege artis erfolgt. Schliesslich führt der Sach-verständige aus, dass bei allen 11 Patienten der Tod auch ohne die Verabreichung von Morphium eingetreten wäre und dass der tödliche Verlauf der Krankheit nicht in relevanter Weise beschleunigt wurde. Die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe sind somit widerlegt, weshalb das Strafverfahren am 15.12.2014 eingestellt wurde.

Liechtensteinische Staatsanwaltschaft, Vaduz, am 15.12.2014, Dr. Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt

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