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Schadensersatzklage definitiv abgewiesen

Der Oberste Gerichtshof hat die fristlose Entlassung geschützt, die das Liechtensteinische Landesspital im Jahr 2014 gegen einen stellvertretenden Chefarzt ausgesprochen hatte.

Die Entlassung war gerechtfertigt und ist vom Landesspital auch rechtzeitig ausgesprochen worden. Die vom Arzt geltend gemachten Schadenersatzansprüche sind nicht gerechtfertigt.

Der Oberste Gerichtshof ist damit der Argumentation des Landespitals vollumfänglich gefolgt.

Weitere Informationen:

Dr. Michael Ritter, Stiftungsratspräsident, michael.ritter@ritterschierscher.li

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