Patientenrechte und Finanzielles

chirurgie

Das Liechtensteinische Landesspital nimmt Ihre Rechte sehr ernst und Sie können sich jederzeit darauf berufen. Auch finanzielle Aspekte spielen bei der Versicherungsfrage eine wichtige Rolle.

Patientenrechte

Im Liechtensteinischen Landesspital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf.

  • Als Patient haben Sie Anrecht auf ärztliche Aufklärung über Ihre Krankheit.
  • Sie haben das Recht auf Aufklärung und Beschwerde, wenn Sie sich falsch oder zu wenig sorgfältig behandelt fühlen.
  • Wir behandeln Sie, ausser in Notfällen, nur nach vorgängiger Orientierung und nach Ihrer Zustimmung.
  • Sie können jederzeit eine Behandlung ablehnen oder den Behandlungsauftrag mit schriftlicher Bestätigung ganz widerrufen.
  • Sind Patienten nicht urteilsfähig, entscheidet der Arzt in Absprache mit den Angehörigen.

Ihre Meinung ist uns wichtig. Teilen Sie uns Ihre positiven Erfahrungen, Anregungen oder Reklamationen mit. Beschwerden werden im Liechtensteinischen Landesspital nicht als Übel sondern als Chance wahrgenommen und als solche behandelt.

Finanzielles

Ihre Einweisung erfolgt in der Regel durch Ihren Arzt. Sie wählen zwischen privater, halbprivater und allgemeiner Abteilung. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse Ihre Versicherungsleistungen ab und melden Sie Ihren bevorstehenden Spitaleintritt bei der Versicherung an.

Die Patientenadministration gibt Ihnen unter der Telefonnummer 00423 235 45 40 von Montag bis Freitag, 7.30 bis 16.30 Uhr gerne Auskunft über Taxen, Leistungen und Depotzahlungen.

Für versäumte Sitzungen ohne Abmeldung, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, wird ein Pauschalbetrag von CHF 60.00 in Rechnung gestellt.

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Wie Sie uns erreichen