FAQ's zur Zukunftsentwicklung


Häufig gestellte Fragen zum Liechtensteinischen Landesspital:

Q: Wird ein grösseres Spital geplant (Palast?)?

A: Der geplante Neubau soll in etwa in der gleichen Grössenordnung wie das jetzige Spital umgesetzt werden. Das bestehende Landesspital hat 74 Betten und geplant ist ein Haus mit 77 Betten. Notwendig ist allerdings eine Anpassung der Räumlichkeiten bezüglich Grösse an die heutigen Standards.

Q: Ist ein Leistungsauftrag vorhanden und ist dieser noch aktuell?

A: Der Leistungsauftrag wurde im Jahr 2008 gerade unter der Prämisse, dass das Land Liechtenstein weiterhin ein eigenes Spital auf seinem Territorium betreiben möchte, erstellt. Dabei wurden Pflichtleistungen definiert, welche es ermöglichen, eine Spitalinfrastruktur kosteneffizient und den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechend zu betreiben. Die Pflichtleistungen im Leistungsauftrag wurden auf die Bedürfnisse angepasst, in denen das Landesspital der grösste Anbieter ist und die zu einer qualitativen Versorgung der liechtensteinischen Bevölkerung beitragen. Der bestehende Leistungsauftrag ist aktuell und hat sich als sehr gute Grundlage für die weitere Zukunft des Landesspitals gezeigt.

Q: Was beinhaltet die Grundversorgung?

A: Um die Kernaufgaben der medizinischen Grundversorgung (Abklärung, Behandlung und Betreuung) erfüllen zu können, zählen die Geburtshilfe, Gynäkologie, Chirurgie, Innere Medizin, Traumatologie/Orthopädie, Urologie, Geriatrie, akut Psychiatrie, die stationäre Übergangspflege, sowie der Notfall zu den Pflichtdisziplinen gemäss Leistungsauftrag. Eine gute Diagnostik mit MRI und CT ist ebenfalls Teil einer guten Grundversorgung. Die Grundversorgung deckt Leistungen ab, welche keiner Intensivstation bedürfen. Somit ist die Spitzenmedizin klar ausgeschlossen.

Q: Kommt es zu einem Ausbau für Krebs- und Herzpatienten?

A: Das Landesspital bietet weder jetzt noch in Zukunft eigenständige Disziplinen in der Kardiologie (Herz), noch in der Onkologie (Krebs) an. Solche Angebote können nur in Zusammenarbeit mit anderen Spitälern, eingebunden in ein Netzwerk, realisiert werden. Als Beispiel besteht das Angebot für das Landesspital, sich in das Onkologie Netzwerk; Kantonspital St. Gallen/Spital Grabs zu integrieren.

Q: Wie steht es mit der Palliativmedizin am Landesspital?

A: Die Palliativmedizin ist Teil des Leistungsauftrages und gehört damit zur Grundversorgung am Liechtensteinischen Landesspital. Die Palliativmedizin orientiert sich an den internen Richtlinien, die ausführlich definiert sind und von bestens ausgebildetem Personal umgesetzt werden. Im ambulanten Palliativ-Bereich laufen Gespräche, wie das Landesspital - eingebunden in ein Netzwerk (SPITEX, Krebshilfe) - unterstützend wirken kann.

Q: Ist ein Neubau des Landesspitals notwendig?

A: Das bestehende Gebäude ist rund 30 Jahre alt und bedarf einer Sanierung. Wenn das Spital die zukünftigen Herausforderungen meistern soll, ist ein Neubau die wirtschaftlich sinnvollste Variante.

Eine Sanierung würde den Spitalbedürfnissen nicht nachkommen. Beispielsweise sind die Decken zu tief, so dass im Operationssaal z. B. keine grösseren Geräte an der Decke positioniert bzw. aufgehängt werden können. Im Weiteren bewirkt die Raumeinteilung generell ein sehr umständliches Arbeiten. Daraus folgernd sind die Arbeitsabläufe erschwert und können bei bestehender Infrastruktur nicht optimiert werden.

Lediglich mit Sanierungsmassnahmen können die Ansprüche im Gesundheitswesen für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung nicht vollumfänglich erfüllt werden. Viele Probleme würden nicht gelöst und zusätzliche Umbauten wären notwendig. Eine Sanierung wäre absolut keine zukunftsgerichtete Investition; sie würde kein Einsparpotential für den Betrieb des Spitals mit sich bringen. Es bestünden auch keine Möglichkeiten, auf neue Tendenzen im stationären / ambulanten Bereich zu reagieren.

Nur bei einem Neubau können zukunftsgerichtete Installationen vorgenommen sowie patientengerechte Räumlichkeiten wie auch ideale Prozessabläufe geschaffen werden. Mit einem Neubau würde der Qualitätsstandard erhöht und auf allen Ebenen eine Optimierung erreicht werden, was sich vor allem auch auf die Senkung der laufenden Kosten und damit auf die Senkung der Gesundheitskosten auswirkt.

Q: Soll es ein VIP- oder Luxusspital geben?

A: Ziel ist ein bodenständiges, zukunftsgerichtetes, funktionelles Haus in der Grössenordnung des bestehenden Spitals.

Um qualitativ und wirtschaftlich gut arbeiten zu können, benötigt ein Spital Ärzte und Pflegepersonal mit hoher Fachkompetenz. Zudem wird eine funktionelle Infrastruktur mit optimalen Prozessabläufen, in der die entsprechende Diskretion gewahrt wird, benötigt. Das Landesspital wird sich an aktuellen Standards orientieren. Als selbstverständliche Voraussetzung werden auch Dusche und WC in jedem Zimmer erachtet. Ein modernes, effizient funktionierendes Spital kommt allen Patienten zu Gute.

Q: Was für Operationen werden im Spital gemacht

A: Das Operationsspektrum orientiert sich am Leistungsauftrag der Regierung sowie an den Spezialkenntnissen der Belegärzte. Dies in den Bereichen:

  • Gynäkologie: Bauchspiegelung, Gebärmutter, Eierstock, Eingriffe bei Harnverlust, Brusteingriffe, Sterilitätsabklärung

  • Chirurgie: Blinddarmentfernung, Gallenblasenentfernung, Leistenbruch, Eingriffe durch Bauchspiegelung, Gefässchirurgie, Schilddrüsenoperationen, Darmoperationen

  • Urologie: Eingriffe am äusseren Genitale, Prostata, Nieren, Harnleiter

  • Traumatologie/Orthopädie: Knie- und Hüftgelenksersatz, Gelenkspiegelung und Hüfte, Knie, Schulter, Sprunggelenk, operative Behandlungen von Knochenbrüchen, Operation von Sehnen und Bändern, Handchirurgie

  • Plastische/Ästhetische Chirurgie: Operationen an Brust und Bauch, bei Verbrennungen

  • Hals-, Nasen-, Ohren: Eingriffe an Hals, Nasen und Ohren

  • Zahn-/Kieferbehandlungen: Dentaleingriffe

Q: Wie viel Personal arbeitet am Landesspital?

A: Derzeit sind 162 Personen im Landesspital beschäftigt, welche 120 Vollzeitstellen besetzten. Davon waren 7 Spitalärzte mit Notfallausbildung in Vollzeit im Einsatz und zudem ist stets ein Facharzt für die Innere Medizin im Haus.

Q: Wie viele Belegärzte sind im Spital tätig?

A: Im Jahr 2010 hatten 51 Ärzte einen Belegarztvertrag, wovon ca. 20 Ärzte regelmässig im Spital aktiv sind.

Q: Braucht es wirklich so viele Fachärzte für ein Spital?

A: Am Landesspital gibt es 8 Arztstellen. Mit diesen Ärzten werden der Notfall und die dauernde stationäre Präsenz eines Arztes im Haus sichergestellt. Die am Landesspital operativ tätigen Fachärzte sind nicht am Landesspital angestellt, sondern besitzen einen Belegarztvertrag.

Zur seriösen Abdeckung einer Fachdisziplin mit dem vorgeschriebenen Hintergrundsdienst braucht es mindestens 2 bis 3 Fachärzte. Diese Belegärzte sind in ihrem Fachgebiet vielfach wiederum auf einen konkreten Bereich spezialisiert. Gerade in dieser Spezialisierung liegen die Qualität und das hohe Niveau einer Behandlung. Für eine qualitativ hochstehende medizinische Erfüllung des Leistungsauftrages sind diese spezialisierten Belegärzte zwingend notwendig.

Der grosse Vorteil eines Belegarztspitals ist, dass der Patient seinen Arzt des Vertrauens auswählt und dadurch eine durchgängige Betreuung des Patienten von der Diagnose, über eine allfällig notwendige Operation, bis zu Nachsorge gewährleistet ist. Dieses Vorgehen hebt die Qualität und minimiert Doppelspurigkeiten zum Beispiel in der Anwendung von diagnostischen Abklärungen.

Q: Kann sich das Land in der „jetzigen Zeit“ ein Spital leisten?

A: Wenn das Liechtenstein ein eigenes Spital möchte, muss es dieses umgehend sanieren oder neu bauen.

Die Nachfrage nach den im Landesspital angebotenen Gesundheitsleistungen besteht. Auch ohne Landesspital sind diese Leistungen erforderlich und stellen, dies verdeutlicht auch der Leistungsausweis, einen Grundbedarf dar.

Es stellt sich die Frage, ob das Land Liechtenstein diese Leistungen im Ausland einkaufen oder im Land Liechtenstein selbst anbieten möchte. Bei Einkauf der Leistungen im Ausland muss ebenfalls ein Investitionsanteil bezahlt werden. Es kann nicht erwartet werden, dass der Einkauf dieser Leistungen im Ausland günstiger sein wird, wenn im Land kein Spital mehr bestünde. Wir hätten uns dann mit einem Kostenexport zu beschäftigen, bei dem das Mitspracherecht sehr eingeschränkt wäre.

Berechnungen zeigen, dass bei einem Einkauf der Leistungen im Ausland, die das LLS erbringt, die Investitionen von 77 Mio. über 25 Jahre im Ausland auch bezahlt werden müssten.

Somit ist die Frage, ob sich das Land ein Spital leisten kann nicht entscheidend. Vielmehr stellt sich die Frage, was Liechtensteins Zielsetzung ist: Investition im eigenen Land oder ins Ausland?

Q: Steigen die Gesundheitskosten nicht noch mehr mit einem Neubau?

A: In einem Neubau könnten die bestehenden Leistungen wesentlich effizienter und effektiver erfüllt werden. Dies bedeutet, dass die Leistungen kostengünstiger erbracht und somit die Kosten reduziert werden können.

Bei der Planung für einen Neubau wurden verschiedene Entwicklungen in der Bevölkerung und Gesellschaft berücksichtigt. Es wird mit einer Steigerung der Anzahl von Personen gerechnet, welche eine Spitalleistung benötigen. Die Spitalaufenthaltsdauer wird sich jedoch zeitlich weiter reduzieren.

Grundsätzlich wird künftig mit einer Steigerung der Nachfrage an Gesundheitsleistungen gerechnet. Mit einem Neubau können mit denselben Ressourcen mehr Gesundheitsleistungen angeboten werden. Von einer Steigerung der Gesundheitskosten kann somit nicht gesprochen werden.

Q: Wäre ein Ausbau der Geriatrie-Pflege nicht sinnvoll?

A: Die Führung einer Geriatrie-Abteilung im Landesspital in Bezug auf Akutgeriatrie ist sicherlich sinnvoll. Dies wird derzeit bereits praktiziert und soll auch in Zukunft angeboten werden. Allerdings macht es wirtschaftlich wenig Sinn, mit der Spitalinfrastruktur eine grössere Langzeit-Geriatrie-Pflegeabteilung zu führen.

Für eine alleinige oder überdimensionierte Akut- und Langzeit Geriatrie-Pflege ist die Spitalinfrastruktur grundsätzlich zu teuer, da diese praktisch alle Fachgebiete benötigt, welche das Landesspital derzeit gemäss Leistungsauftrag anbietet. Das Landesspital hat aber eine grosse Bedeutung im Netzwerk mit der Familienhilfe, Spitex und der LAK. Die Bedeutung zeigt sich vor allem auch bei Kapazitätsproblemen.

Durch die Synergien der Akut-Geriatrie und der Übergangspflege mit den anderen Fachbereichen des Landesspitals können die Qualität der Akut-Geriatrie und der Übergangspflege gesteigert und die Kosten gesenkt werden.

Q: Was für Tarife kommen zur Anwendung?

A: Das Landesspital verwendet im stationären Bereich die analogen Tarife, wie diese im Kanton St. Gallen in den Spitälern Grabs, Walenstadt und Altstätten gelten. Verwirrung stiftet vielfach der Umstand, dass in der Schweiz vorwiegend Teilrechnungen an die verschiedenen Garanten gestellt werden.

Demgegenüber stellt das Landesspital zwar ebenfalls die entsprechende Teilrechnung, zeigt aber gleichzeitig den Gesamtbetrag mit den verschiedenen Garanten auf.

Im ambulanten Bereich wird grundsätzlich der in Liechtenstein allgemein gültige Arzttarif verwendet.

Q: Warum müssen wir das Gleiche anbieten wie Grabs (Fachgebiete)?

A: Bei dem Leistungsauftrag des Landesspitals handelt es sich um eine Grundversorgung. Für diese generellen Leistungen im Rahmen der Grundversorgung besteht eine sehr grosse Nachfrage, sodass sie von beiden „Häusern“ angeboten werden sollte. 2009 deckte das Landespital in den Hauptbereichen Orthopädie, Urologie und Geburtshilfe 55-76% der FL-Krankenversicherungsfälle ab. Insgesamt wurden 2640 stationären Fällen betreut. Beide Häuser decken in diesen Disziplinen eine grosse Nachfrage ab.

Der Leistungsumfang des Landesspitals kann nicht ohne weiteres von den umliegenden Häusern ohne Infrastrukturanpassung übernommen werden. Die Mengen sind diesbezüglich zu hoch.

Q: Wollen wir die Konkurrenz des Spitals Grabs werden?

A: Als Belegarztspital unterschiedet sich das Liechtensteinische Landesspital in wesentlichen Punkten vom Spital Grabs. Das Landesspital ist innerhalb der angebotenen Disziplinen des Leistungsauftrags der grösste Anbieter für die Bevölkerung in Liechtenstein in der Region. Der Anteil an Patienten beträgt in den Bereichen Geburtshilfe Gynäkologie, Orthopädie, Urologie zwischen 60%-70% und im Gesamten 40%. Selbstverständlich steht das Landesspital im Wettbewerb mit anderen Spitälern. Der Wettbewerb unter den Spitälern ist zur Steigerung der Qualität und zur Steigerung der Kosteneffizienz von der Politik auch gewünscht. Die Ziele können aber nur erreicht werden, wenn die bestehende Zusammenarbeit in Form von Netzwerken noch verstärkt wird. Wettbewerb mit Zusammenarbeit ja, Konkurrenz im herkömmlichen Sinn Nein. Die geplante Steigerung der Fallzahlen beruht hauptsächlich auf der Steigerung der Bevölkerung (Zuzug von Fachkräften) und der demographischen Entwicklung (Bevölkerung wird immer älter) in den nächsten 10 Jahren, sowie der Stärkung der Inneren Medizin am Landesspital. Gerade die Innere Medizin ist als Querschnittsdisziplin für alle Bereiche eine Bereicherung und fördert die interdisziplinäre Betrachtung wie auch die Qualität. Der Ausbau der Inneren Medizin entspricht einer breiten Forderung der Ärzteschaft.

Die Regierung vom Kanton St. Gallen schreibt auf Anfrage des Kantonsparlaments zur Konkurrenzsituation von Grabs mit dem Landesspital:

„Da das Fürstentum Liechtenstein bei seinem Ausbauvorhaben des Landesspitals in Vaduz am Belegarztprinzip festhalten will, sind keine Auswirkungen auf die st.gallischen Vertragsspitäler zu erwarten.“

Q: Reicht eine Sanierung nicht aus?

A: Wenn eine Sanierung beschlossen wird, wird sich das Liechtensteinische Landesspital sicherlich mit dieser Sanierung arrangieren, allerdings kann dann nicht erwartet werden, dass kosteneffizienteres Arbeiten möglich wird und vor allem müssten mit diesem Entscheid verschiedene Zusatz-Anbauten realisiert werden.

Eine Sanierung würde den Spitalbedürfnissen nicht nachkommen. Beispielsweise sind die Decken zu tief, so dass im Operationssaal z. B. keine grösseren Geräte an der Decke positioniert bzw. aufgehängt werden können. Im Weiteren bewirkt die Raumeinteilung generell ein sehr umständliches Arbeiten. Daraus folgernd sind die Arbeitsabläufe erschwert und können bei bestehender Infrastruktur nicht optimiert werden.

Lediglich mit Sanierungsmassnahmen können die Ansprüche im Gesundheitswesen für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung nicht vollumfänglich erfüllt werden. Viele Probleme würden nicht gelöst und zusätzliche Umbauten wären notwendig. Eine Sanierung wäre absolut keine zukunftsgerichtete Investition; sie würde kein Einsparpotential für den Betrieb des Spitals mit sich bringen. Es bestünden auch keine Möglichkeiten, auf neue Tendenzen im stationären / ambulanten Bereich zu reagieren.

Nur bei einem Neubau können zukunftsgerichtete Installationen vorgenommen sowie patientengerechte Räumlichkeiten wie auch ideale Prozessabläufe geschaffen werden. Mit einem Neubau würde der Qualitätsstandard erhöht und auf allen Ebenen eine Optimierung erreicht werden, was sich vor allem auch auf die Senkung der laufenden Kosten und damit auf die Senkung der Gesundheitskosten auswirkt.