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Bericht und Antrag mit Varianten für den Neubau des Landesspitals genehmigt

In ihrer Sitzung vom Montag hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend Varianten zum weiteren Vorgehen für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals verabschiedet. Es wird empfohlen, das vorliegende Neubauprojekt zu optimieren und die Kosten zu reduzieren, um auf dieser Basis einen neuen Verpflichtungskredit zu beantragen. Weiter schlägt die Regierung vor, auf eine Umsetzung der Geburtenstation im Neubau zu verzichten. Der Landtag wird den Bericht und Antrag voraussichtlich im Mai-Landtag behandeln.

Projekt nicht im bestehenden Kredit umsetzbar

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Kostenüberschreitung von rund 21 Millionen Franken beim Neubau des Landesspitals hat der Steuerungsausschuss die Projektarbeiten im Frühling 2022 gestoppt. Zusätzlich zur externen Prozess- und Organisationsanalyse (Audit) und der Aufarbeitung durch die Geschäftsprüfungs¬kommission des Landtags hat die Regierung im Juli 2022 eine externe fachlich-technische Überprüfung des Projekts in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung erfolgte mit Beizug von Spezialisten wie Bauingenieur, Haustechnikingenieur, Spital- und Betriebsplaner, Brandschutzplaner und Kostenplaner. Auftrag war es, den Inhalt des ursprünglichen Bericht und Antrags dem Projektstand des Vorprojekts im März 2022 gegenüberzustellen. Die Überprüfung kommt zum Schluss, dass der im ursprünglichen Bericht und Antrag vorgesehene Neubau nicht im vom Stimmvolk gesprochenen Kreditrahmen umsetzbar ist, dass aber Optimierungspotenzial im Umfang von sechs bis acht Millionen Franken besteht.

Niedrigere Kosten als erwartet

Parallel zur fachlich-technischen Überprüfung hat der Steuerungsausschuss im Rahmen einer internen Plausibilisierung den vorliegenden Kostenstand prüfen lassen. Die Plausibilisierung hatte die Aufgabe, den Kostenstand des Vorprojekts vom März 2022 zu verifizieren und allfällige Differenzen festzustellen. Die Plausibilisierung kommt zum Schluss, dass das Vorprojekt mit Indexstand Oktober 2021 Kosten von 94.9 Mio. Franken aufweist – also 2.8 Mio. Franken weniger als ursprünglich erwartet, aber 18.3 Mio. Franken mehr als der zur Verfügung stehende indexierte Verpflichtungskredit von 76.6 Mio. Franken. Die Berichte zur fachlich-technischen Überprüfung sowie zur Plausibilisierung werden als Anhang zum Bericht und Antrag veröffentlicht.

Umsetzung der Geburtenstation wird nicht empfohlen

Die Gesamtsumme beinhaltet die Mehrkosten für eine Geburtenstation von 1.3 Mio. Franken sowie für bautechnische Massnahmen zur Vorbereitung auf eine mögliche Pandemie von 1.6 Mio. Franken. Angesichts des in der Region vorhandenen ausreichenden Angebots im Bereich Geburtshilfe sowie mit Blick auf die einmaligen und wiederkehrenden Kosten für ein eigenes Angebot empfiehlt die Regierung jedoch, von einer Wiederansiedlung der Geburtenabteilung am Landesspital abzusehen. Folgt der Landtag dieser Empfehlung, werden sich zusätzliche, noch nicht bezifferbare Einsparungen durch das Wegfallen der ursprünglich vorgesehenen Flächen für die Geburtenabteilung ergeben.

Bestehendes Projekt soll weiterverfolgt werden

Im Bericht und Antrag zeigt die Regierung vier verschiedene Varianten für das weitere Vorgehen bezüglich Landesspital auf:

1. Beantragung eines Ergänzungskredits für das optimierte Projekt;

2. Beantragung eines neuen Gesamtverpflichtungskredits für das optimierte Projekt;

3. Beantragung eines neuen Gesamtverpflichtungskredits für ein neues Bauprojekt;

4. Abbruch des Projekts ohne Neubau.

Angesichts der offensichtlichen Nachteile der Varianten 3 und 4 werden sie nicht empfohlen. Variante 3 würde gegenüber Variante 1 und 2 starke Verzögerungen und finanzielle Verluste im Rahmen des bisherigen Projekts bedeuten – ohne Perspektive, dass ein neues Projekt deutlich günstiger zu realisieren wäre als das vorliegende. Variante 4 erscheint aufgrund der im Kern mehr als 40-jährigen bestehenden Infrastruktur nicht attraktiv. Variante 1 und 2 basieren beide auf der Weiterverfolgung des vorliegenden, gemäss fachlich-technischer Überprüfung qualitativ guten Projekts und unterscheiden sich lediglich in der finanzhaushaltsrechtlichen Handhabung. Aufgrund der höheren Transparenz durch einen komplett neuen Verpflichtungskredit für das gesamte Projekt empfiehlt die Regierung die Weiterverfolgung von Variante 2.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
Tel. 00423 236 7476

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